Tipps & Tricks

Finden Sie nachfolgend nützliche Tipps und Tricks sowie Begriffsdefinitionen rund um Versicherungsthemen.

 

VERSICHERUNGSBEGRIFFE

Unfallfreiheit
Nur ein Fahrzeug, welches bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei.

Bagatellschaden
Geringfügige Deformationen, kleinere Carrosserie- oder Lackschäden (z. B. kleine Parkbeulen), werden als Bagatellschaden bezeichnet.

Unfallwagen
Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.

Nicht unfallfrei vs. Unfallwagen
Jedes Fahrzeug, welches einen Schaden erlitten hat, der grösser als ein Bagatellschaden ist, gilt als nicht unfallfrei. Die Bezeichnung "nicht unfallfrei" darf aber nicht mit dem Ausdruck "Unfallwagen/Unfallfahrzeug" verwechselt werden.
Von einem Unfallwagen spricht man erst, wenn primär tragende Carrosserieteile (Hauptträger, Aufhängungen für Motor, Achsen, Getriebe, sowie Federbeinaufnahmen) erheblich beschädigt wurden.

Kauf eines Unfallfahrzeuges
Beim Kauf eines Fahrzeuges hat der Verkäufer (z.B. Occasionshändler) die Pflicht, Schäden durch Unfälle offen zu legen. Wird nachträglich festgestellt, dass der gekaufte Wagen einen (oder mehrere) Unfallschaden erlitten hat, kann der Verkäufer juristisch belangt werden (Rücknahme, Nachlass auf den Verkaufspreis).

Totalschaden
Im Haftpflichtfall: Die Instandstellungskosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.

Im Kaskofall: Hier gelten die Bestimmungen der Versicherungsgesellschaft (AVB), welche mit der Police abgegeben wurden. In der Regel wird die Totalschadengrenze erreicht, wenn die Reparaturkosten über 65% des Katalogpreises oder über dem Zeitwert liegen.

Ein allfälliger Totalschaden begründet sich also meistens wirtschaftlich (Haftpflichtschaden) oder aufgrund der Vertragsbedingungen (Kasko). Betriebe der carrosserie suisse sind in jedem Fall in der Lage, den geschädigten Fahrzeughalter objektiv und neutral zu beraten und die Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung zu übernehmen.

Zeitwert
Der Zeitwert ist der Wert eines Motorfahrzeuges unmittelbar vor dem Schadensereignis. Bei der Festlegung des Zeitwertes werden Betriebsdauer, Fahrleistung, Marktgängigkeit und Zustand des Fahrzeugs berücksichtigt. 

Zeitwertzusatz
Bei versichertem Zeitwertzusatz bemisst sich die Entschädigung bei einem versicherten Totalschaden nicht am momentan geltenden Zeitwert, sondern an einem um etwa 20% höheren Wert. Der Zeitwertzusatz wird je nach Versicherung bis zum 7. bzw. 10. Betriebsjahr entschädigt.

Carrosserie Winiger AG
Zürcherstrasse 250
8500 Frauenfeld

info@carrosserie-winiger.ch
Tel 052 721 21 21

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
7.15 – 12.00 & 13.30 – 17.30

Freitag
7.15 – 12.00 & 13.30 – 16.30

Abschleppdienst
Ausserhalb der Geschäftszeit:

0844 888 999

Bankverbindung
Thurgauer Kantonalbank
Konto: 1520.0005.3409
IBAN: CH09 0078 4152 0000 5340 9
BIC: KBTGCH22
Clearing: 784

MwSt.-Nr.
CHE-107.091.820

Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb